Donnerstag, 20.11.2025

Härtere Strafen für Geldautomaten-Sprengungen: Bundestag beschließt Gesetzesänderung zur Abschreckung von Diebesbanden

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In Deutschland sollen härtere Strafen und zusätzliche Befugnisse für die Polizei Diebesbanden abschrecken, die Geldautomaten sprengen. Im letzten Jahr wurden 269 Geldautomaten gesprengt, wobei es um das Sicherheitsgefühl der Menschen geht. Das neue Gesetz erhöht die Mindeststrafe für das Sprengen von Geldautomaten auf zwei Jahre Haft und bis zu fünf Jahre bei schweren Verletzungen. Die Täter sind meist in Tätergruppierungen organisiert, und viele haben eine niederländische Staatsangehörigkeit.

Im Jahr 2024 wurden 269 Geldautomaten in Deutschland gesprengt, wodurch der Beuteschaden sich auf 13,4 Millionen Euro belief. Die Täter agieren in Tätergruppierungen, oft mit niederländischer Staatsangehörigkeit. Die Mindeststrafe für Geldautomatensprengungen wurde auf zwei Jahre Haft erhöht.

Das neue Gesetz hat zum Ziel, Geldautomatensprengungen durch härtere Strafen und zusätzliche Ermittlungsbefugnisse zu bekämpfen. Einige Abgeordnete äußern jedoch Zweifel an der Wirksamkeit und fordern alternative Maßnahmen wie die Erschwerung des Zugangs zu Sprengstoffen.

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