Sonntag, 17.08.2025

Kampf gegen illegale Cum-Cum-Geschäfte: Banken und Versicherer müssen Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahren

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Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sind dazu verpflichtet, Buchungsbelege für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren. Diese Maßnahme zielt auf die Bekämpfung illegaler Cum-Cum-Geschäfte ab und soll den Staatshaushalt vor Steuerausfällen schützen. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wurde kürzlich vom Kabinett beschlossen und findet Zustimmung bei verschiedenen politischen Parteien.

Cum-Cum-Geschäfte haben bereits erheblichen Schaden in Höhe von 28,5 Milliarden Euro im Staatshaushalt verursacht. Finanzminister Klingbeil setzt sich aktiv für strengere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung ein. Die ehemalige Chefermittlerin Anne Brorhilker lobt die Entscheidung zur Verlängerung der Frist als wichtigen Schritt in diesem Zusammenhang.

Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wird als dringend notwendiger Schritt angesehen, um effektiv gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Es wird betont, dass eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich sind, um die durch Cum-Cum-Geschäfte verursachten Schäden auszugleichen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

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