Städte und Gemeinden haben vor der Reform bereits mehr Geld durch die Grundsteuer eingenommen, und die Gesamteinnahmen steigen weiter. Die Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral sein, aber es gibt Zweifel und Kritik an der Umsetzung in einigen Bundesländern.
Die Einnahmen aus Grundsteuer A belaufen sich auf 0,4 Milliarden Euro, während die aus Grundsteuer B 15,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 betragen. Die Reform sollte keine zusätzliche Belastung für Eigentümer mit sich bringen, doch es sind Belastungsverschiebungen festzustellen. Die Festlegung der Hebesätze obliegt den Kommunen und beeinflusst die Höhe der Grundsteuer maßgeblich. Die Bewertung der Grundstücke erfolgt durch die Finanzämter anhand verschiedener Kriterien. Einsprüche gegen die Hebesätze sind meist erfolglos, jedoch besteht die Möglichkeit, gegen die Bewertung des Grundstücks vorzugehen.
Die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer sind bereits vor der Reform angestiegen, und die Kritik an der Umsetzung in einigen Bundesländern nimmt zu. Die Aufkommensneutralität der Reform wird in Frage gestellt, da in einigen Gemeinden höhere Grundsteuern erhoben werden. Eigentümer haben die Option, gegen die Bewertung ihres Grundstücks Einspruch zu erheben.
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