Ein Mann wurde für seine Teilnahme an einer Sitzblockade gegen eine Demonstration zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Sitzblockade durch die Versammlungsfreiheit geschützt ist, obwohl er sich strafbar gemacht hat. Der Gegenprotest richtete sich gegen Abtreibungsgegner, die von der Piusbruderschaft aufgerufen wurden. Die Sitzblockade, die die Versammlung der Abtreibungsgegner grob störte, führte zur Verurteilung des Mannes. Das Gericht betonte, dass die Versammlungsfreiheit auch für Sitzblockaden gilt, wobei das Interesse der Abtreibungsgegner Vorrang vor der Blockade hat. Trotz der Entscheidung zugunsten der Versammlungsfreiheit wurde der Begriff ‚grobe Störung‘ vom Mann und seinem Anwalt kritisiert. Insgesamt hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Gesetze zur Versammlungsfreiheit auch für Protestaktionen wie Sitzblockaden gelten, jedoch die Interessenkonflikte zwischen den Parteien kritisch hinterfragt werden müssen.
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