Eine IS-Rückkehrerin, die eine Jesidin als Sklavin gehalten und misshandelt hat, wurde zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt. Nach einer BGH-Entscheidung muss die Straflänge neu verhandelt werden.
Nadine K. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord verurteilt. Zusammen mit ihrem Mann schloss sie sich dem IS an und hielt eine jesidische Frau als Sklavin. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Misshandlung und Versklavung der Jesidin, sah jedoch Beihilfe zum Völkermord nicht als erwiesen an. Die Strafzumessung von Nadine K. mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten wird nun durch das Oberlandesgericht Koblenz neu geprüft.
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