Bei einem Abschiebeflug in den Irak wurden mehr Frauen und Kinder abgeschoben als bisher bekannt. Insgesamt wurden vier Frauen und acht Minderjährige abgeschoben, darunter eine jesidische Familie aus Brandenburg und weitere Familien aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Es gab Unstimmigkeiten bei den Angaben der Bundesländer, ob 42 oder 43 Personen abgeschoben wurden, inklusive 14 verurteilter Straftäter. Die Definition von Straftätern und die Kontroversen um die Abschiebungen von Jesidinnen und Jesiden sind diskussionswürdig.
Die Abschiebungen von Frauen, Kindern und straffälligen Personen in den Irak werfen ethische und rechtliche Fragen auf und sind in der Öffentlichkeit umstritten. Die genaue Definition von Straftätern und die Transparenz der Daten zu Abschiebungen sind wichtige Punkte, die weiter diskutiert werden müssen.
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