Samstag, 02.08.2025

Verbraucherschützer verklagen Fluggesellschaften wegen unzulässiger Handgepäck-Gebühren

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Nachrichten für Mainz

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Klage gegen Fluggesellschaften wie Easyjet, Ryanair und andere eingereicht. Der Vorwurf lautet auf unzulässige Handgepäck-Gebühren und Verbrauchertäuschung. Diese Airlines locken Kunden mit vermeintlich günstigen Flugpreisen, schließen jedoch angemessenes Handgepäck nicht ein.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die aktuellen Maßstäbe für Handgepäckgrößen nicht mit dem EU-Recht übereinstimmen. Die Klagen wurden eingereicht, um die Fluggesellschaften zur Verantwortung zu ziehen und Verbraucher vor irreführenden Praktiken zu schützen.

Es wird die Forderung nach eindeutigen Standards und Maßen für kostenfreies Handgepäck laut, um Verbraucher vor versteckten Kosten zu bewahren. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014 unterstreicht die Bedeutung des Handgepäcks als unverzichtbaren Bestandteil der Flugreise ohne zusätzliche Gebühren.

Der vzbv setzt sich vehement für die Einhaltung des EU-Rechts und den Schutz der Verbraucher ein, indem er gegen die Praxis der unzulässigen Handgepäck-Gebühren vorgeht. Die Forderung nach klaren Standards dient dem Schutz der Verbraucher vor täuschenden Praktiken und Kostenfallen gemäß den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes.

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